Coronaimpfungen für Angehörige der Prioritätsgruppe II/ Anmeldung ab dem 27.02.2021 möglich

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

die Coronaimpfungen nehmen Fahrt auf!

Nach Auskunft der Kreisärzteschaft Esslingen, wird am 27.02.2021 begonnen,  Angehörige der Prioritätsgruppe II zu impfen. Entgegen zunächst anderslautender Informationen, gehören Personen über 70 Jahren nicht automatisch dazu. Dieses ist dadurch bedingt, dass der aktuell verfügbare Impfstoff der Fa. AstraZeneca nicht für > 64 jährige zugelassen ist. Es gibt jedoch Anzeichen, daß die STIKO Ihre bisher gültige Empfehlung nach Neubewertung der Daten bald ändert.

Impfberechtigt sind nun folgende Personengruppen:

-Personen mit Trisomie 21
-Personen nach Organtransplantation
-Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit psychiatrischer Erkrankung, bipolare Störung, Schizophrenie oder Depression
-Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder  soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission /deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
-Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
-Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%)
-Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung)
-Personen mit chronischer Nierenerkrankung
-Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
-Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion

-Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
-Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
– Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind
– Personen, die im Rahmen der zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des 11 Buches Sozialgesetzbuch bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind

Bis zu zwei enge Kontaktpersonen:
-von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden

-von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden

Die Anmeldung erfolgt über www.116117.de, für Alle, die sich nicht über Ihren Personalausweis legitimieren können, stellen wir eine entsprechende Bescheinigung aus. Bitte senden Sie uns diesbezüglich eine e-mail.

 

Mit besten Grüßen

 

Ihr Praxisteam