Information für Versicherte gesetzlicher Krankenkassen (GKV)

 Die ambulante medizinische Versorgung für gesetzlich versicherte Patienten wird aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen des öffentlichen Gesundheitswesens immer schwieriger. Hierunter leidet insbesondere das Arzt-Patienten-Verhältnis, da unter dem herrschenden wirtschaftlichen Druck der Kassenpraxen die notwendige zeitliche Zuwendung zum Patienten maximal beschnitten wird. Dieses ist für Patienten wie Ärzte gleichermaßen unbefriedigend.
Aus diesem Grunde verfolgen wir in unserer Praxis und im IGZE einen alternativen Ansatz. Auch GKV-Versicherte haben die Möglichkeit, sich privatärztlich behandeln zu lassen, wenn sie mit ihrer Versicherung das Kostenerstattungsprinzip vereinbaren. Gesetzliche Grundlage ist das SGB V § 13.
 
Bitte fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Ihren persönlichen Erstattungsmöglichkeiten auf der Basis dieses Gesetzes. Gerne erstellen wir Ihnen vorab einen Überblick über die zu erwartenden Kosten. Gegen Vorlage Ihrer GKV-Chipkarte werden wir unsere Leistungen zum 1,8 fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.
Eine Praxisgebühr wird nicht erhoben.
 
Aufwendungen für Ihre medizinische Versorgung können Sie im Rahmen der Jahreseinkommensteuererklärung steuermindernd gelten machen.